Ausbildung zum Kranführer
DGUV Vorschrift 52 Krane
Unsere Ausbildung zum Kranführer vermittelt fundierte Fachkenntnisse und praxisnahe Fertigkeiten für einen sicheren, effizienten und gesetzeskonformen Kranbetrieb. Sie legt besonderen Wert auf Arbeitssicherheit und Verantwortungsbewusstsein – unverzichtbare Grundlagen für einen professionellen Einsatz im Arbeitsalltag.
1890,00 € (zzgl. MwSt.)
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Bei Neukunden, Privatpersonen, Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands sowie Kunden, deren Bonität nicht zu prüfen ist, behalten wir uns die Bezahlung vor Ort via EC- oder Kreditkarte (Visa/Master) vor.
Unsere Ausbildung zum Kranführer vermittelt alle wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für einen sicheren, effizienten und gesetzeskonformen Kranbetrieb. Sie basiert auf einem umfassenden Lehrsystem, das sich an den geltenden rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften orientiert, unter anderem:
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
DGUV Vorschrift 52 „Krane“
TRBS 1116, TRBS 2111, TRBS 2111 Teil 1
DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“
DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“
VDI 2194 „Auswahl und Ausbildung von Kranführern“
ISO 9926 „Krane; Kranführerschulung“
Bauarten
Diese Ausbildung eignet sich für die Qualifizierung von Kranführern folgender Bauarten:
Containerkrane / Containerbrücken / Hafenkrane
Turmdrehkrane
Derrickkrane
Lkw-Ladekrane, Lkw-Anbaukrane, Lkw-Langholzladekrane
Abschleppkrane / Bergekrane
Fahrzeugkrane / Autokrane / Mobilkrane
Der Kurs wird in der deutschen Sprache angeboten. Bitte bringen Sie für ihren Fahrausweis ein aktuelles Passbild mit.
Details
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Dauer:
Dauer 10 Tage davon 2 Tage Praxisausbildung
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Kategorien:
Technische Trainings - Sprache:
Kursübersicht *alle Kurse zzgl. Mwst.
| Zeitraum | Name | Ort | Nummer | Status | Kosten |
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Zur Zeit keine offenen Termine | |||||