Betrieblicher Ersthelfer
DGUV Vorschrift 1
Die Anzahl und die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern ist in Deutschland gesetzlich im § 10 Arbeitsschutzgesetz "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" geregelt, wobei erst die DGUV Vorschrift 1 genaue Angaben zu den Zahlen vorgibt. Grundsätzlich besteht für den Unternehmer immer die Pflicht zur sofortigen, wirksamen Ersten Hilfe. Dieser Pflicht ist an Büro- oder Onshore-Arbeitsplätzen auf Grund des vorhandenen Rettungsdienstes und der kurzen Hilfsfristen einfacher nachzukommen als an Offshore-Arbeitsplätzen. Offshore gilt die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer als Basisqualifikation.
Auf Anfrage.
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Um im Ernstfall richtig handeln zu können sind Erste Hilfe Schulungen unerlässlich. Wir bieten die von den Berufsgenossenschaften anerkannte Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1 sowie die vorgeschriebenen Auffrischungen an. Die Ausbildungen werden von unseren eigenen zertifizierten Trainern durchgeführt und bei allen Firmenkunden über deren Berufsgenossenschaft abgerechnet.
Hinweise: Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen. Soweit nicht anders angegeben, ist die Sprache während der Trainings Deutsch. Eine Durchführung auf Englisch ist nach vorheriger Absprache möglich. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Details
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Dauer:
Grundkurs: 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)
Refresher:[nbsp] [nbsp]1 Tag (9 Unterrichtseinheiten) -
Kategorien:
Medizinische Trainings - Sprache:
Kursübersicht *alle Kurse zzgl. Mwst.
| Zeitraum | Name | Ort | Nummer | Status | Kosten |
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Zur Zeit keine offenen Termine | |||||